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Leistung

Unfallgutachten

Bei Fremdverschulden 100 % kostenfrei

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – wir dokumentieren Ihren Schaden lückenlos und sichern Ihre Ansprüche.

Unfallgutachten
Dauer
45–90 Min. vor Ort
Lieferumfang
PDF-Gutachten + Fotos
Kosten
Bei Fremdverschulden 0 €
Worum es geht

Was Sie von uns erwarten können

Ein Unfall ist immer ein Einschnitt – plötzlich stehen Sie vor Fragen zu Reparatur, Mietwagen, Versicherung und Schadenersatz. Genau hier setzen wir an: Wir nehmen den Schaden vollständig auf, dokumentieren ihn rechtssicher und übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.

Unser Ziel ist eine vollständige Entschädigung – nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Nutzungsausfall, Wertminderung, Nebenkosten und Anwaltsgebühren. Sie behalten den Kopf frei, wir kümmern uns um den Rest.

Termingerecht

Faire, verbindliche Termin- und Lieferzusagen.

Unabhängig

Keine Bindung an Werkstätten oder Versicherungen.

Rechtssicher

Gerichts- und versicherungsverwertbare Dokumentation.

Ablauf

In vier Schritten zu Ihrem Unfallgutachten

  1. 01

    Kontakt & Terminvereinbarung

    Telefon oder WhatsApp – wir reagieren in der Regel innerhalb weniger Stunden und vereinbaren einen kurzfristigen Termin.

  2. 02

    Vor-Ort-Begutachtung

    Wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Unfallort. Die Begutachtung dauert in der Regel 45–90 Minuten.

  3. 03

    Erstellung des Gutachtens

    Innerhalb weniger Werktage erhalten Sie das vollständige Gutachten – digital und auf Wunsch in gedruckter Form.

  4. 04

    Abwicklung mit der Versicherung

    Auf Wunsch übernehmen wir die direkte Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Was umfasst ein Unfallgutachten?

Ein vollständiges Unfallgutachten beinhaltet die exakte Erfassung aller sichtbaren und verdeckten Schäden, die Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, die Ermittlung der merkantilen Wertminderung sowie die Bewertung von Wiederbeschaffungs- und Restwert. Zusätzlich werden Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse festgelegt – beides sind Ansprüche, die viele Geschädigte zunächst gar nicht auf dem Schirm haben.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall ab ca. 750 € Schadenhöhe übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten. Über eine Sicherungsabtretung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab – Sie gehen nicht in Vorleistung. Bei Bagatellschäden empfehlen wir alternativ einen qualifizierten Kostenvoranschlag.

Warum ein freier Gutachter?

Sie sind nicht verpflichtet, einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren – im Gegenteil: Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse, ohne wirtschaftliche Bindung an die Versicherung. Das macht im Ergebnis oft mehrere hundert bis tausend Euro Unterschied.

Fiktive oder konkrete Abrechnung?

Sie entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder den Schaden fiktiv abrechnen möchten. Das Gutachten bildet die Grundlage für beide Wege – wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen und zur steuerlichen Behandlung.

Was im Leistungsumfang enthalten ist

  • Komplette Schadenaufnahme inkl. verdeckter Schäden
  • Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben (DAT/Audatex)
  • Ermittlung der merkantilen Wertminderung
  • Wiederbeschaffungs- und Restwertermittlung
  • Festlegung der Nutzungsausfallklasse bzw. Mietwagengruppe
  • Hochauflösende Fotodokumentation aller Schäden
  • Gerichts- und versicherungsfeste Ausfertigung als PDF

Häufige Fragen

Wie schnell ist ein Termin möglich?+

Wir bemühen uns um einen Termin innerhalb weniger Tage – in dringenden Fällen auch kurzfristiger oder am Wochenende.

Was muss ich nach dem Unfall tun?+

Unfallstelle sichern, Polizei (falls nötig) rufen, Daten austauschen, Fotos machen – und uns kontaktieren, bevor Sie etwas reparieren lassen.

Kann ich mein Auto vorher in die Werkstatt bringen?+

Wir empfehlen, das Fahrzeug vor der Begutachtung möglichst unverändert zu lassen, damit der Schaden vollständig dokumentiert werden kann.

Was passiert bei Teilschuld?+

Bei Mitverschulden werden die Gutachterkosten anteilig erstattet. Wir klären das transparent im Vorfeld mit Ihnen.

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Wir beraten Sie persönlich – kompetent, transparent und vertrauenswürdig.