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Kfz-Gutachter Lexikon

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Unfall-, Wert-, Oldtimer- und Batteriegutachten – verständlich erklärt aus der Praxis.

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130%-Regel
Bei wirtschaftlichem Totalschaden darf das Fahrzeug repariert werden, wenn die Reparaturkosten inkl. merkantiler Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen – Voraussetzung ist eine fach- und sachgerechte Vollreparatur sowie ein berechtigtes Integritätsinteresse (mindestens 6 Monate Weiternutzung).
A
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Auch fiktive Abrechnung: Der Geschädigte lässt sich die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten netto auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
Abschleppkosten
Kosten für den Transport eines nicht fahrbereiten Unfallfahrzeugs zur Werkstatt oder zum Sachverständigen – bei unverschuldetem Unfall vom Schädiger zu erstatten.
Altschaden
Vor dem aktuellen Unfall bereits vorhandener Schaden am Fahrzeug. Muss im Gutachten klar abgegrenzt werden, um die Schadenregulierung nicht zu gefährden.
AVILOO-Zertifikat
Unabhängiges Batteriezertifikat für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Dokumentiert den realen State-of-Health (SoH) der Hochvoltbatterie.
B
Bagatellschaden
Kleinschaden mit Reparaturkosten in der Regel unter 750–1.000 €. Hier reicht meist ein Kostenvoranschlag – ein Vollgutachten wird von der Versicherung nicht ersetzt.
Beweissicherungsgutachten
Gutachten zur unabhängigen Dokumentation eines Schadenbildes – z. B. bei strittiger Haftung oder vor Reparaturbeginn.
C
classic-analytics
Anerkannter Anbieter für Marktanalysen und Bewertungen von Oldtimern und Youngtimern – wichtige Datenbasis für faire Wertgutachten.
D
DAT/Schwacke
Marktführende Bewertungssysteme für Fahrzeugwerte in Deutschland. Grundlage für die Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Differenzbesteuerung
Steuerliche Sonderregelung beim Gebrauchtwagenhandel nach § 25a UStG – relevant für die korrekte Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts.
E
Eigentumsvorbehalt
Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Bank Eigentümerin. Auszahlungen aus der Schadenregulierung können an deren Zustimmung gebunden sein.
F
Fiktive Abrechnung
Siehe Abrechnung auf Gutachtenbasis – Auszahlung der Netto-Reparaturkosten ohne tatsächliche Reparatur.
Freie Werkstattwahl
Der Geschädigte darf seine Werkstatt frei wählen. Die Versicherung darf ihn nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen.
G
Gegnerische Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – sie reguliert bei eindeutiger Haftung sämtliche Schadenpositionen.
Geschädigter
Person, deren Fahrzeug oder Eigentum durch einen Dritten beschädigt wurde. Sie hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Gutachterkosten
Honorar des Kfz-Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall ab ca. 750 € Schaden vollständig vom gegnerischen Versicherer zu tragen.
H
Haftpflichtschaden
Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde und über dessen Haftpflichtversicherung reguliert wird – inkl. Anspruch auf freien Sachverständigen.
Hochvoltbatterie
Energiespeicher von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Wertvollstes Einzelbauteil – Zustand wird über Batteriezertifikate transparent dokumentiert.
HU/AU
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO – beeinflussen Restwert und Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs.
I
Integritätsinteresse
Wirtschaftlich-emotionales Interesse des Eigentümers am Erhalt seines konkreten Fahrzeugs – Grundlage für die Anwendung der 130 %-Regel.
K
Kaskoschaden
Selbst verursachter Schaden, der über die eigene Voll- oder Teilkasko reguliert wird. Gutachterkosten werden nur nach Absprache mit der Versicherung übernommen.
Kostenvoranschlag
Werkstattkalkulation der reinen Reparaturkosten – ersetzt kein Gutachten, da Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert fehlen.
L
Leihwagen / Mietwagen
Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer. Anspruch besteht bei Haftpflichtschäden – Klasse i. d. R. eine Stufe unter dem eigenen Fahrzeug.
M
Merkantile Wertminderung
Wertverlust eines unfallinstandgesetzten Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur – ein vom Schädiger zu ersetzender Vermögensschaden.
N
Nutzungsausfall
Pauschaler Entschädigungsanspruch für die Dauer, in der das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann – Höhe nach Fahrzeugklasse (Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch).
O
Oldtimergutachten
Spezielles Wertgutachten für Fahrzeuge über 30 Jahre – Grundlage für H-Kennzeichen, Versicherungseinstufung und Marktwertbestimmung.
Q
Quotenhaftung
Bei Mitverschulden wird der Schaden anteilig reguliert (z. B. 70/30). Das Gutachten bleibt vollständig – die Auszahlung erfolgt quotal.
R
Reparaturbestätigung
Kurzgutachten, das die fach- und sachgerechte Reparatur eines Fahrzeugs dokumentiert – Voraussetzung u. a. für Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung.
Reparaturdauer
Im Gutachten kalkulierte Zeit für die Wiederherstellung – Grundlage für Mietwagen- und Nutzungsausfallansprüche.
Reparaturweg
Vom Sachverständigen festgelegte Abfolge der Reparaturschritte – verbindlich für eine korrekte Schadenkalkulation.
Restwert
Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Maßgeblich ist der regionale Markt – Online-Restwertbörsen sind nicht zwingend bindend.
S
Sachverständiger (öffentlich bestellt)
Von einer Kammer bestellter und vereidigter Sachverständiger mit besonderem Vertrauensstatus vor Gericht und Behörden.
Schadenminderungspflicht
Geschädigte sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten – z. B. durch zeitnahe Reparatur oder angemessene Mietwagenklasse.
Schmerzensgeld
Immaterielle Entschädigung bei Personenschäden. Wird nicht vom Kfz-Gutachter, sondern in Abstimmung mit dem Anwalt geltend gemacht.
State of Health (SoH)
Maß für die verbleibende Kapazität einer Hochvoltbatterie im Verhältnis zur Neuwertkapazität – zentraler Wert eines E-Auto Batteriezertifikats.
Stundenverrechnungssatz
Stundenpreis einer Markenwerkstatt für Karosserie-, Mechanik- und Lackarbeiten. Bei Fahrzeugen bis 3 Jahre i. d. R. zwingend anzusetzen.
T
Technischer Totalschaden
Reparatur ist technisch nicht mehr möglich oder sinnvoll – unabhängig vom Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert.
U
UPE-Aufschläge
Aufschläge auf unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller für Ersatzteile – ortsüblich und erstattungsfähig.
V
Verbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Karosserie- und Lackierbetrieb – Bestandteil der Reparaturkosten.
W
Werkstattrisiko
Risiko überhöhter oder unsachgemäßer Werkstattrechnungen trägt grundsätzlich der Schädiger, nicht der Geschädigte.
Wertgutachten
Ermittlung des aktuellen Markt-, Händlereinkaufs- oder Wiederbeschaffungswerts – z. B. für Verkauf, Finanzierung, Scheidung oder Erbschaft.
Wertminderung
Siehe merkantile Wertminderung – Wertverlust nach Unfallreparatur.
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – maßgeblich bei wirtschaftlichem Totalschaden.
Wiederbeschaffungsdauer
Zeitraum, den der Geschädigte zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs benötigt – Grundlage für Nutzungsausfall bei Totalschaden (i. d. R. 12–14 Tage).
Wiederbeschaffungswert
Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt aufwenden müsste – brutto oder netto je nach Vorsteuerabzug.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur ist nur im Rahmen der 130 %-Regel wirtschaftlich sinnvoll.
Z
Zeitwert
Aktueller Marktwert eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Zustand, Laufleistung und Ausstattung.
Zessionserklärung
Abtretung von Schadenersatzansprüchen – z. B. der Gutachterkosten direkt an den Sachverständigen, sodass der Geschädigte nicht in Vorleistung gehen muss.

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